Sonja
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Geändert am 6. November 2018 um 03:54
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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17. Oktober 2013 um 14:51
Ich suche eine Möglichkeit, wie man von zu Hause aus Geld verdienen kann. Also z.B ein Nebenjob von zu Hause aus. Am Pc wäre es am besten, also eigentlich eine Heimarbeit. Gibt es denn sowas, also etwas seriöses und legales?
Es gibt sehr viele Möglichkeiten, etwas von zu Hause aus zu verdienen. Ich verdienen schon länger etwas Geld mit Heimarbeit dazu. also das Internet ist da wirklich die beste anlauf stelle.
Die Nebenjobs im Internet werden immer populärer. Zu oft trifft man im weltweiten Netz auf verlockende Angebote, welche einem schnell und viel Geld versprechen, doch nur selten steckt auf wirklich etwas dahinter. Wer das große Geld innerhalb von kurzer Zeit verspricht, der lügt natürlich. Natürlich kann man im Internet Geld verdienen, in einigen Bereichen sogar ein ganze Menge..
Das habe ich zum Thema Heimarbeit auf Wikipedia gefunden:
Unselbstständige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbstständigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählter Arbeitsstätte der Beschäftigten liegt, während der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verfügung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden in der Regel durch (rote) "Bindende Festsetzungen" als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes Stück, in Ausnahmefällen auch durch Spezial-Tarifverträge, bestimmt. Staatliche Entgeltprüfer (Gewerbeaufsichtsämter - Staatliche Ämter für Arbeitsschutz) überwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert. Gleichwohl ist seine Arbeit prinzipiell nach gleichen Grundsätzen wie bei Arbeitnehmern in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sozialversicherungspflichtig.
Selbstständige Heimarbeit ist in Abgrenzung dazu unabhängig von einem Arbeitgeber. Diese kann ein Kunde in Auftrag geben. Wenn Heimarbeit ohne feste Bestellung oder bestimmten Auftrag auf eigene Rechnung ausgeführt wird, spricht man von Hausgewerbetreibenden. Diese bieten ihre Produkte oder Dienstleistung entweder selber oder über Verkaufsorganisationen (im Network-Marketing) an.
Bei der Teleheimarbeit verrichten Arbeitnehmer Telearbeit in der eigenen Wohnung, meist unterstützt durch Kommunikationsmittel wie Internet, Fax, Telefon oder Videotelefonie.
Die Heimarbeit wurde in Deutschland erstmals durch das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911 eingehender geregelt; es folgte in den 1920ern die Regelung der Mindestlöhne und die Einbeziehung von Heimarbeiterinnen in die Sozialversicherung ("Lex Behm" genannt, nach Margarete Behm), das Heimarbeitsgesetz vom 30. Oktober 1939 und nach Kriegsende das Heimarbeitsgesetz vom 14. März 1951 (HAG).
Timo23
Beiträge1Mitglied seitSamstag März 30, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 30, 20131 30. März 2013 um 02:31
Hi,
Ja es gibt durchaus seriöse Heimarbeit! Allerdings handelt es sich hierbei meist um klassisches outsourcing, soll heißen, Firmen geben Teilbereiche ihrer Arbeit an Dritte ab. Also z.b. Texter, Übersetzer, Programmierer etc. Du erledigst den Auftrag, wie wo wann ist dir überlassen. Dazu gibt es zahlreiche Seiten z.b. https://www.origondo.com/ ist so eine Plattform. Wie gesagt, ich würde mich einfach mal registrieren und schauen, welche offenen Aufträge es zu vergeben gibt. Seriöse Heimarbeit gibts auf jeden Fall, nicht jedoch die "Kugelschreiber zusammenbauen für 3000 Euro/Monat" Jobs :-)
SchönesGirl
Beiträge1Mitglied seitDienstag April 12, 2011StatusMitgliedZuletzt online:April 12, 2011 12. April 2011 um 12:09
Hallo,
ich kann dir als Heimarbeit die Tätigkeit als Autor im Internet empfehlen. Dazu kannst du dich u.a. auf den Seiten Hilfreich.de ( http://autoren.hilfreich.de/ ) oder Textbroker ( https://www.textbroker.de/ ) anmelden. Bei diesen Projekten musst du dann Artikel für unterschiedliche Themenbereiche schreiben und bekommst dafür dann das Geld. Wenn du also Lust am Schreiben hast, wird dir diese Arbeit Spaß machen.
die Nebenjobs im Internet werden immer populärer. Zu oft trifft man im weltweiten Netz auf verlockende Angebote, welche einem schnell und viel Geld versprechen, doch nur selten steckt auf wirklich etwas dahinter. Wer das große Geld innerhalb von kurzer Zeit verspricht, der lügt natürlich. Natürlich kann man im Internet Geld verdienen, in einigen Bereichen sogar ein ganze Menge. Aber: das kann nicht jeder. Es braucht bestimmte Charaktereigenschaften, viel Erfahrung, kreative Ideen, ein breites soziales Netzwerk, technisches Verständnis, Geldmittel für Investitionen und so weiter..
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022457 17. Oktober 2013 um 14:51
hallo Sonja! Fragen der Art kannst du gerne unter dem Rechts- Finanzen Forum stellen.Du bist hier an einem high-tech Forum.Geeignetes Forum : https://www.recht-finanzen.de/forum/ ... Dein Einverständnis ist hier erbitten.
L.G
Und das zum Thema Nebenjob, also ich denke das kann helfen damit man mal weiss, wie viel man verdienen darf als Nebenjob.
Nebentätigkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers oder Beamten ausgeübt wird. Außerdem kann auch die Betätigung eines Schülers gemeint sein.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Rechtliche Situation
* 2 Nebentätigkeit im Arbeitsstudium
* 3 Statistik
* 4 Siehe auch
* 5 Weblinks
Rechtliche Situation [Bearbeiten]
Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ab. Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Dies sind z. B. in Deutschland bis zu 10 Stunden täglich gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten). Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen. Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt (BAG 6 AZR 357/01, Urteil vom 28. Februar 2002).
In Deutschland finden sich in verschiedenen Gesetzen und Vereinbarungen Regelungen zur Nebentätigkeit. Hierzu gehören das Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Individualabreden. Auch im Sozialversicherungs- und Steuerrecht sind einige Regelungen enthalten.
Es gibt zudem spezielle beamtenrechtliche Regelungen im Bundesbeamtengesetz (§§ 64 ff.), dem Beamtenstatusgesetz und der Bundesnebentätigkeitsverordnung. Die Bundesländer haben entsprechende Gesetze in Form von Beamtengesetzen und Nebentätigkeitsverordnungen erlassen. Für Soldaten gilt das Soldatengesetz (§ 20) und der Nebentätigkeitenerlass des Bundesministeriums der Verteidigung.
Bei Beamten, Richtern und Soldaten sind Nebentätigkeiten grundsätzlich vom Dienstherrn zu genehmigen. Nur für wenige Nebentätigkeiten gibt es nur Anzeigepflichten (wissenschaftliche Vorträge usw.). Bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst war bislang aufgrund von § 11 BAT das Beamtenrecht sinngemäß anzuwenden. Mit dem TVöD ist das seit dem 1. Oktober 2005 anders geworden. Nun mehr sind nach § 3 TVöD Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern müssen nur noch angezeigt werden. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit jedoch untersagen, sofern diese geeignet ist, die Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.
Nebentätigkeit im Arbeitsstudium [Bearbeiten]
Auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums werden nach REFA Nebentätigkeiten von Haupttätigkeit als Tätigkeiten, die planmäßig sind, aber nur mittelbar der Arbeitsaufgabe dienen, unterschieden. Beispiele sind:
* Haupttätigkeit: Werkstück bearbeiten; Nebentätigkeit: Werkstücke planmäßig holen, Werkstücke in Magazin einlegen
* Haupttätigkeit: Anstreichen; Nebentätigkeit: Farbe mischen
* Haupttätigkeit: Selbsttätig ablaufenden Drehvorgang überwachen; Nebentätigkeit: Werkstücke, die geholt werden, abzählen, Arbeitsanweisung lesen
Ich suche ja einen job von zuhause aus aber was gutes finde ich einfach nicht !
Ich bin behindert im rollstuhl und kann nicht laufen.
Daher brauche ich sowas das mit helfen kann.
Gibt es tipps.
30. März 2013 um 13:55