Streaming, Filesharing und Download von Filmen, Serien, Musik oder Spielen sind praktisch und werden deshalb von vielen Menschen genutzt. Doch das kann illegal sein, wenn es um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt und es ohne Zustimmung des Urhebers geschieht. Doch wie kann man legale von illegalen Angeboten unterscheiden? Und was sollte man tun, wenn man schon eine Abmahnung erhalten hat? Hier finden Sie Antworten.
Nicht der Download urheberrechtlich geschützter Werke an sich ist strafbar, sondern das Teilen solcher Inhalte ohne Zustimmung des Rechteinhabers. Dies ist automatisch dann der Fall, wenn Sie auf Torrent-Seiten, also P2P-Netzwerke zurückgreifen, um sich Filme oder Serien herunterzuladen.
Kostenloses Streaming, also online Ansehen ohne Speichern auf dem eigenen Computer, bewegte sich lange Zeit in einer rechtlichen Grauzone. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte allerdings 2017 klar, dass auch Streamen aus nicht vom Rechtinhaber genehmigten Quellen illegal ist (Urteil vom 26. April 2017, Az. C-527/15).
Nutzer, die auf Torrent- und Streaming-Seiten zugreifen, sind durch die von Ihren Internetprovidern vergebenen IP-Adressen identifizierbar. So gelangen Abmahnkanzleien, die von den Rechteinhaber beauftragt werden, an die physische Adresse des Anschlussinhabers. Allerdings wird so eine IP-Adresse nicht an ein einzelnes Gerät vergeben, sondern an Ihr gesamtes WLAN-Netz, mit dem mehrere Geräte und auch mehrere Nutzer verbunden sein können. Abgemahnt wird nur der Anschlussinhaber. Falls dieser die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben sollte, muss er dies nach deutschem Recht aber leider selbst beweisen.
Mit einer Abmahnung auf der Basis von § 97 a Urheberrechtsgesetz (UrhG) soll ein langwieriges Gerichtsverfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung vermieden werden. Die Rechtsanwälte, die den Rechteinhaber vertreten, fordern Sie mit der Abmahnung einerseits auf, einen Schadenersatz zu leisten für die bereits erfolgte Straftat, und andererseits, die Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Werks in Zukunft zu unterlassen. Dazu ist meist eine entsprechende Unterlassungserklärung beigefügt.
In der Abmahnung wird Ihnen eine kurze Frist eingeräumt, um den festgelegten Schadenersatz zu zahlen. Ansonsten wird Ihnen mit einer Klage gedroht. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Die geforderte Summe ist meist zu hoch angesetzt und noch ist nicht gesagt, dass Sie überhaupt zahlen müssen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass es sich bei der ganzen Abmahnung um einen Betrug handelt. Unterschreiben Sie auch die Unterlassungserklärung so nicht. Sie erkennen damit nämlich gleichzeitig die Schadenersatzforderung und die einseitig festgelegte Höhe an. Antworten sollten Sie, um Fristen nicht verstreichen zu lassen, allerdings nicht auf eigene Faust. Suchen Sie sich Hilfe, entweder bei einem eigenen Rechtsanwalt, oder zusammen mit anderen Betroffenen.
Abmahnungen werden meist massenhaft verschickt aufgrund der Urheberrechtsverletzung bei einem bestimmten Werk oder über einen bestimmten Internetprovider. Das bedeutet, dass neben Ihnen gleichzeitig auch noch andere Nutzer wegen derselben Tat abgemahnt werden. Suchen Sie in sozialen Netzwerken nach anderen Betroffenen, um sich gemeinsam gegen die Forderungen zu wehren. So können Sie sich die Kosten für den Rechtsanwalt teilen bzw. sich eine in Urheberrecht spezialisierte Kanzlei leisten. Einen Versuch ist es allemal wert. Im schlimmsten Fall rät man Ihnen, den geforderten Schadenersatz zu zahlen.
Um Abmahnungen in Zukunft zu vermeiden, sollten Sie Ihre Privatsphäre im Netz von nun an besser schützen. Suchen Sie sich zunächst einen Internetprovider mit CG-NAT (Carrier Grade NAT). Bei diesem System erhält der Kunde eine private IP-Adresse, die der Provider beim Zugriff aufs Internet in eine öffentliche IP-Adresse, die ihrerseits aber von mehreren Kunden genutzt wird.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Aktivitäten im Internet verfolgt werden können, verwenden Sie VPN, um Ihre IP-Adresse zu verbergen.
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