puhhh das ist ja ärgerlich! Gerade wenn du es schon bestötigt hast ist es bestimmt schwer nachträglich was zu beweisen. mh, aber klar, wenn man ein paket entgegennimmt weiß man ja nciht was drin ist und unterschreibt. Sag mal ob und wie du es lösen konntest!
S.H. Nov 25, 2014 15:27
Das ist keine Frage der Sachmängelhaftung.
Die Verkäuferseite hat einfach noch nicht (vollständig) erfüllt.
Haben Sie schon bei d. Verkäufer(in) nachgefragt? Was sagt die denn dazu?
Ich würde mich zuerst einmal telefonisch mit d. Verk. in Verbindung setzen.