Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass USB Typ-C bis Ende 2024 EU-Standard zum Aufladen aller kleinen mobilen Geräte in den EU-Ländern wird. Laptops werden im Jahr 2026 folgen.
Am 4. Oktober 2022 hat das Europäische Parlament in Straßburg eine Richtlinie über einheitliche Ladegeräte für elektronische Geräte mit einer überwältigenden Mehrheit von 602 Ja-Stimmen gegenüber 13 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Ab Ende 2024 müssen alle in der Europäischen Union verkauften mobilen Geräte (Smartphones, Tablets, E-Reader, Kameras, tragbare Audioplayer, tragbare Lautsprecher, Spielkonsolen, Tastaturen, Mäuse und andere) mit mindestens einem USB-C-Anschluss zum elektrischen Aufladen ausgestattet sein.
Die neue Richtlinie wird auch für Laptops mit einer Leistung von höchstens 100 W gelten, allerdings erst ab Anfang 2026. Damit haben die Hersteller einige Monate Zeit, ihre Stromversorgungssysteme an die Anforderungen des USB-C-Standards anzupassen. Smartwatches werden aufgrund ihrer kompakten Größe vorerst nicht berücksichtigt.
Die Vereinheitlichung ist eine hervorragende Nachricht, sowohl für die Verbraucher, die nicht mehr mit Ladegeräten in verschiedenen Formaten - insbesondere den von Apple so geschätzten Steckern - jonglieren müssen, als auch für die Umwelt, da weniger Ressourcen für Adapter und neue Produkte verschwendet werden. Nach einer EU-Studie werfen die Europäer jährlich etwa 11.000 Tonnen unbrauchbare Ladegeräte weg, was einem Gegenwert von mindestens 250 Millionen Euro entspricht.
Theoretisch reicht ein Netzteil mit einem oder mehreren USB-C-Ausgängen aus, um ein beliebiges Gerät aufzuladen, sofern es über eine entsprechende Leistung verfügt. Aus diesem Grund haben die Abgeordneten das einheitliche Ladegerät unabhängig von Marken und Produkttypen genehmigt. Darüber hinaus sieht eine Bestimmung des Abkommens, die ebenfalls ab 2024 gilt, vor, dass Verbraucher die Wahl haben müssen, ihr Gerät mit oder ohne Ladegerät zu kaufen.
Die Hersteller müssen auch die Schnelllade-Funktionen Ihrer Geräte anpassen, damit diese wirklich korrekt aufgeladen werden, auch wenn der Nutzer das Ladegerät einer anderen Marke verwendet. Für den Verbraucher heißt das, er kann sein Gerät künftig mit jedem beliebigen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit aufladen. Die neuen EU-Vorschriften betreffen natürlich keine Produkte, die vor deren Inkrafttreten auf den Markt gebracht wurden.
Die EU-Kommission hatte die einheitlichen Ladegeräte im September 2021 offiziell vorgeschlagen. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hatte sich dann im Juni 2022 auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf geeinigt, der nun bei der Abstimmung angenommen wurde.
Die Vereinheitlichung der Ladegeräte war vom Parlament schon seit zehn Jahren gefordert worden, doch die Elektronikindustrie hatte sich quergestellt. Nun muss der Europäische Rat die Richtlinie noch formell billigen, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird und dann 20 Tage später in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwölf Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und zwölf Monate nach dem Ende der Umsetzungsfrist müssen sie sie anwenden.
Die Hersteller elektronischer Produkte müssen den USB-C-Standard nun in großem Umfang übernehmen. Zum Glück für sie ist das Format bereits weit verbreitet. Auch die Verbraucher kennen die praktischen USB-Steckern vom Typ C. Diese kamen 2014 mit dem Standard USB 3.0 auf den Markt und haben viele Vorteile. Sie sind flacher, leichert einzustecken und beidseitig verwendbar. Sie haben keine unterschiedliche Ober- und Unterseite und daher ist es egal, wie herum man die Stecker einsteckt. Außerdem überträgt der Standard USB 3.0 Typ C Daten schneller und unterstützt verschiedene Signale, die verschiedenen Verwendungszwecken entsprechen: Power Delivery für Strom, Displayport und HDMI für Audio und Video, Thunderbolt usw.
Allerdings hat der Standard USB 3.0 durch die vielen Unterversionen der Hersteller auch zu großer Verwirrung geführt. So gibt es auch USB 3.1, USB 3.1 Gen 1, USB 3.1 Gen 2, USB 3.2 Gen 1, USB 3.2 Gen 2 und USB 3.2 2x2. Im Wesentlichen haben sie unterschiedliche Übertragungsraten. Die Hersteller müssen nun auch daran arbeiten, die Kompatibilitäten von Kabeln und Ladegeräten zu klären, indem sie ihre Kennzeichnung für den Nutzer verbessern.
Unter den Herstellern ist vor allem Apple von der neuen Richtlinie betroffen. Der IT-Riese ist darüber gar nicht glücklich, weil er nun gezwungen ist, seinen berühmten Lightning-Anschluss aufzugeben, der vor allem bei iPhones und iPads verwendet wird. Aber Apple hat die Zeit und die finanziellen Mittel, um sich anzupassen, auch wenn das bedeutet, dass das Unternehmen die Vorteile seiner Technologie einschränken muss.
Im September 2021, als die EU-Kommission die neue Richtlinie offiziell auf den Weg brachte, hatte sich Apple gegenüber der BBC so geäußert:
"Wir sind nach wie vor besorgt, dass eine strenge Regulierung, die nur einen Steckertyp vorschreibt, die Innovation eher behindert als fördert, was wiederum den Verbrauchern in Europa und der ganzen Welt schaden wird."
Mehr als eine Milliarde Apple-Geräte sind mit einem Lightning-Anschluss ausgestattet. Um sie in Zukunft weiter verwenden zu können, werden wohl die Hersteller von Adaptern ein gutes Geschäft machen, was dann in diesem Bereich auch erst einmal zu mehr Kabeln führt. Eine weitere Alternative ist das kabellose Aufladen.
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