Deutsche Telekom: Vertrag kündigen

Möchten Sie Ihren Festnetzvertrag oder Mobilfunkvertrag bei der Deutschen Telekom kündigen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie das online erledigen können.

Kündigungsfristen

Die Deutsche Telekom bietet eine Vielzahl von Tarifen an, die auch unterschiedlichen Konditionen unterliegen. Ein Blick in die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht, um sich über die Kündigungsfristen des eigenen Angebots zu informieren.

Kündigung online senden

Ihren Festnetz- bzw. DSL-Vertrag kündigen Sie bei der Deutschen Telekom am besten online auf folgender Webseite. Dafür brauchen Sie nur das Formular sorgfältig auszufüllen. Mobilfunkkunden steht diese Seite zur Verfügung. Nachdem Ihre Kündigung bearbeitet wurde, bekommen Sie eine Kündigungsbestätigung per E-Mail oder Post.

Anschluss bei Umzug ins Ausland kündigen

Wenn Sie Deutschland langfristig verlassen, haben Sie die Möglichkeit Ihren Telekom-Anschluss mit einer Sonderkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Für eine Kündigung wegen Umzugs ins Ausland benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Mehr zum Thema Kündigung bei Umzug ins Ausland finden Sie auf dieser Seite.

Anschluss bei Geschäftsaufgabe kündigen

Wenn Sie als Geschäftskunde Ihr Unternehmen aufgeben, müssen Sie den Vertrag in der Regel trotzdem bis zum Ende der vorgeschriebenen Mindestvertragslaufzeit fortführen. Doch die Telekom bietet die Möglichkeit, den laufenden Vertrag gegen Zahlung einer Ablösesumme vorzeitig zu beenden. Hierfür benötigen Sie lediglich eine Kopie eines offiziellen Nachweises über die Gewerbeabmeldung oder eine Kopie des Handelsregisterauszugs. Informationen zur Kündigung durch Geschäftskunden gibt die Deutsche Telekom hier.

Anschluss nach Tod des Kunden kündigen

Erben können den Telekom-Anschluss ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist kündigen. Auf Wunsch kann der Erbe den Anschluss des verstorbenen Kunden auf seinen Namen weiterführen. Dafür benötigt er entweder eine Kopie der Sterbeurkunde oder eine erweiterte Bescheinigung des Einwohnermeldeamts. Beides kann er zusammen mit dem entsprechenden Kündigungsformular per Upload an die Telekom übermitteln.

Foto: © Deutsche Telekom AG.

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