Fotoverkauf

Gelöst/Geschlossen
PRINCE - 13 Mär 2012 à 10:54
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag 10 Oktober 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 3 Juni 2022 - 14 Mär 2012 à 09:19
Guten Tag,

hiermit hätte ich euch gefragt , in welchem Rahmen der Verkauf von Fotos erlaubt ist.
Ich gehe davon aus , dass das Erlaubnis dafuer notwendig sei. Aber unter welcher Form muss es sein?Und was ist mit den Minderjährigen?
Ich danke euch allen , dass ihr meine Fragen gelesen habt.
MFG

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag 10 Oktober 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 3 Juni 2022 457
14 Mär 2012 à 09:19
Hallo!
Zuerst siehe dir das Paragraph zum Urheberrechtsgesetz: Teil 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87e) Abschnitt 2 - Schutz der Lichtbilder (§ 72)
Lichtbilder

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
Zu deiner Frage , in welchem Rahmen der Verkauf der Fotos erlaubt ist , muss ich dir mitteilen , dass du eine schriftliche Zustimmung von den betroffenen Personen holen musst , Nutzen aus den Fotos ziehen zu dürfen. Sonst hast du mit Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung zu rechnen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/UrhG/72.html
Zur zweiten Frage bezüglich der Minderjährigen , solltest du ebenfalls eine schriftliche Einwilligung der Eltern/ der juristischen Vormunden einholen.
Ich hoffe , ich habe dir hiermit bisschen helfen können.
L.G