Mit dem JuraForum.de-Verzugszinsenrechner können Sie ganz leicht die Verzugszinsen berechnen. Ein Rechnungsschuldner befindet sich hierbei in der Regel in Verzug, wenn er nach Fälligkeit zu spät oder gar nicht zahlt. Im Falle der Nichtzahlung kommt ein Rechnungsschulder nur in Verzug, wenn er nach Fälligkeit gemahnt worden ist. Es gibt auch Ausnahmen, wo diese Mahnung entbehrlich ist.